Sehr gerne nehmen wir neue Mitglieder auf. Erste Voraussetzung ist ein gültiger Jahresfischereischein. Dieser kann beim Kreissportfischerverband Pinneberg gemacht werden, sofern noch keiner vorliegt. Falls hierzu Fragen bestehen, steht unser erster Vorsitzender Julian Jenkel gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserer Kontaktseite.

Für alle die bereits einen gültigen Jahresfischereischein haben, können in unseren Verein eintreten. Hierzu sind die Aufnahmeunterlagen unter Downloads auszudrucken, auszufüllen und anschließend per Post an den Vereinsvorsitzenden zu senden. Der Vorstand entscheidet dann schlussendlich über eine Aufnahme. Generell kann es 4-6 Wochen dauern, bis eine Rückmeldung auf den Antrag erfolgt. Wer ganz sicher gehen möchte, dass dieser auch eingegangen ist, kann sich per E-Mail oder telefonisch beim 1. Vorsitzenden über den Bearbeitungsstand informieren.

Die Aufnahmegebühr liegt bei 150,00 Euro für erwachsene Mitglieder und 75,00 Euro für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr. Der Jahresbeitrag für Erwachsene liegt bei zzt. 84,00 Euro (entspricht 7,00 Euro pro Monat). Der Jahresbeitrag für Jugendliche liegt bei zzt. 72,00 Euro (entspricht 6,00 Euro pro Monat). Der Beitrag wird, wenn nicht anders vereinbart, zum 01. Bankarbeitstag des Jahres eingezogen. Eine monatliche Zahlung per Lastschrift bieten wir auf Anfrage auch an. Jedes Mitglied bis 63 Jahre ist verpflichtet, an mindestens einem Arbeitsdienst im Jahr teilzunehmen. Weitere Rechte und Pflichten können unserer Satzung entnommen werden, die unter Downloads verfügbar ist.

Wir nehmen auch unterjährig Mitglieder auf. Der Jahresbeitrag reduziert sich entsprechend anteilig. Die Aufnahmegebühr ist unabhängig vom Eintrittsdatum in voller Höhe zu entrichten, da hiermit die Kosten für die Unterlagen und Dokumente, die beim Landesverband bestellt werden müssen, gedeckt werden und die Kosten für den Aufnahmeprozess insgesamt.

Wichtig: Ein eingereichter Antrag gestattet nicht das Angeln an unserem Gewässer. Erst ein vom Vereinsvorsitzenden unterschriebener Sportfischerpass mit Unterschrift und Vereinsstempel erlaubt die Ausübung des Angelsports bei uns.

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